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Validieren medizinischer Prozesse

VADLIDIERUNG

Validieren medizinischer Prozesse

Validierung der medizinischen Prozesse in einer Zahnarztpraxis / Arztpraxis ist eine Herausforderung und ein Muss, aber mit dem richtigen Partner ist sie unkompliziert und mit Leichtigkeit zu bewältigten.

Ich erledige das für Sie!

Nach der aktuellen Norm DIN EN 17665 wird die Validierung wie folgt definiert:

“Validierung ist ein dokumentiertes Verfahren zum Erbringen, Aufzeichnen und Interpretieren der Ergebnisse, die benötigt werden, um zu zeigen, dass ein Verfahren dauerhaft mit der vorgegebenen Spezifikation übereinstimmt."

Eine bekannte Art der Validierung war die Gerätevalidierung, in der es nur um die technische Kontrolle der Geräte ging. Beispielsweise wurde bei einem Autoklav oder RDG anhand von Thermologgern die Leistungsfähigkeit der Geräte kontrolliert.

Die alleinige Funktionskontrolle des Autoklaven, RDG, etc. reicht allerdings schon seit einiger Zeit nicht mehr aus. Mit der Einführung der Validierung muss sichergestellt werden, dass der gesamte Prozess beschrieben wird und alle Vorgänge mit immer  gleichbleibendem Erfolg durchgeführt werden können.

Daher spricht man mittlerweile von einer Prozessvalidierung, bei der der ganze Aufbereitungsprozess (Abwurf, Reinigung, Desinfektion, Verpackung und Sterilisation) begutachtet wird.

Es geht somit bei einer Validierung nicht nur um die eingesetzten Geräte, sondern auch um bauliche, gerätetechnische und organisatorische Anforderungen. Die Einbindung aller prozesstechnischen Informationen in das seit 2006 notwendige Qualitätsmanagement der Praxis wird dringend empfohlen.

Warum ist eine Validierung für Sie wichtig?

Die grundlegende Notwendigkeit  für eine Validierung der Aufbereitungsprozesse entspringt nicht nur einer Verantwortung dem Patienten gegenüber, oder dem erfüllen der Richtlinien und gesetztl. Vorgaben, sie dient vielmehr auch der eigenen  Rechtssicherheit, da alle Abläufe in diesem Bereich nachweislich strukturiert dokumentiert sind. Im Falle einer Anschuldigung nach einer med. Behandlung gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Arzt muss belegen, dass die Aufbereitung der Medizinprodukte einwandfrei durchgeführt wurde.

WICHTIG: Bei der Validierung kann auch gleich eine anstehende Wartung durchgeführt werden!

Sie haben eine Frage oder benötigen zeitnah Unterstützung?
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© QM- Praxisberatung Dipl.-Ing.(FH) Rainer Büchl